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Betriebsauflösung
Wir räumen komplette Betriebsgebäude, Büro-/Werkstatt-/Lagerräume u.Ä. Alle Abfälle, Möbel, Einrichtungen, Lagergut etc. werden entfernt und die Räumlichkeiten besenrein übergeben. Auch Teilräumungen sind möglich.
Dabei achten wir streng auf die Einhaltung abfallrechtlicher Anforderungen. So trennen wir die Abfälle noch vor Ort sortenrein nach Abfallarten, so dass diese umweltgerecht verwertet werden können (Recycling). Zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Abfallvermeidung werden wiederverwendbare Dinge als Second-Hand- bzw. Gebrauchtware wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt.
Schadstoffe werden als gefährliche Abfälle (Sondermüll) ordnungsgemäß und schadlos entsorgt.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb stellen wir die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle sicher. Siehe auch unter Entsorgung.
Selbstverständlich erhalten Sie anschließend alle abfallrechtlich erforderlichen Nachweise/Belege zur ordnungsgemäßen Entsorgung Ihrer Abfälle und zur Erfüllung Ihrer Register- und Dokumentationspflichten (z.B. Entsorgungsnachweise/Begleit-/Übernahmescheine für gefährliche Abfälle gemäß NachwV oder die entsprechenden Erklärungen zur Abfallverwertung gemäß GewAbfV).
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Fragen und Antworten
Was ist eine Abfallerzeugernummer?
Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie ist als Registriernummer für das Nachweisverfahren unverzichtbar, da sie zur eindeutigen Kennzeichnung des abfallerzeugenden Betriebes dient.
Woher bekommt man eine Erzeugernummer?
Die Regierungspräsidien sind mit ihren Umweltabteilungen Ansprechpartner bei der Beantragung einer Erzeugernummer.
Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgut und gefährlichem Abfall?
Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen können, und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
Beispiele für „Gefährliche Güter”:
- Sprengstoffe, Munition und Feuerwerkskörper
- Gase und Gasgemische
- entzündbare flüssige und feste Stoffe und Gemische selbstentzündlichen Stoffe
- Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
- entzündend (oxydierend, bzw. brandfördernd) wirkende Stoffe und organische Peroxide
- giftige (toxische) Stoffe
- ansteckungsgefährliche (infektiöse) Stoffe
- radioaktive Stoffe
- ätzende Stoffe
- wasser- und umweltgefährdende Stoffe
Der Begriff „Gefährlicher Abfall“ beschreibt verschiedene Abfallarten mit festgelegten Gefährlichkeitsmerkmalen. Sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Für gefährliche Abfälle existieren spezielle Entsorgungswege und -verfahren. Diese gewährleisten eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe.
Beispiele für „Gefährlichen Abfall“
- Altöle, Öl-Wasser-Gemische
- Farben/Lacke
- Chemikalien, Säuren, Laugen, Lösemittel
- Quecksilberhaltige Abfälle
- Asbest, Dämmmaterialien
Was ist das eANV (elektr. Abfallnachweisverfahren)?
Das Nachweisverfahren dient dazu, den Weg der Abfälle nach dem Grundsatz der lückenlosen Überwachung von der Entstehung bis zur Entsorgung – also der schadlosen Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Beseitigung – zu verfolgen. Grundzüge der Nachweisführung regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Nachweisverordnung (NachwV) bestimmt Anforderungen an Form und Inhalt der zu führenden Nachweise sowie an das Nachweisverfahren.