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Abfallhierarchie – Was ist das?
Ein zentraler Bestandteil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrwG) ist die fünfstufige Abfallhierarchie, die in Paragraf 6 geregelt ist. Die Vorgabe dazu wurde in der EU-Abfallrahmenrichtlinie festgelegt. Sie definiert, gemäß welcher Reihenfolge mit Abfällen umgegangen werden muss.
Dabei steht an erster Stelle, dass Abfälle möglichst von vorne herein vermieden werden sollen (Vermeidung). Ist dies nicht möglich, so sind aus dem entstandenen Abfall noch funktionstüchtige oder reparable Teile (Produkte) auszusondern, um diese ihrem ursprünglichen Zweck wieder zuzuführen (Vorbereitung zur Wiederverwendung). Sofern auch dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist die stoffliche Verwertung des Abfalls, also das Recycling, anzustreben. Nachrangig zum Recycling kommen dann sonstige Verwertungsverfahren (z.B. die energetische Verwertung zum Zwecke der Energieerzeugung) in Frage. Erst wenn auch diese Verwertungsmöglichkeit scheitert, darf der Abfall der sogenannten Beseitigung zugeführt werden, bei der der Abfall dann der Kreislaufwirtschaft entzogen wird. Dies erfolgt entweder durch Verbrennung zum Zwecke der Zerstörung von Schadstoffen oder durch dauerhafte Ablagerung auf einer geregelten Deponie.
Die o.g. Rangfolge gilt jedoch immer unter der Prämisse der technischen Möglichkeit, der wirtschaftliche Zumutbarkeit und der sozialen Folgen der Maßnahme.
Außerdem hat grundsätzlich diejenige Maßnahme Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet. Für die Betrachtung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zugrunde zu legen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen:
- die zu erwartenden Emissionen,
- das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen,
- die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie
4. die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur Verwertung oder in daraus
gewonnenen Erzeugnissen.