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Was ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb?
Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb kurz auch EfB wird in § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) legaldefiniert. Die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe ergeben sich aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Nur besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb werden (Anforderungen). Es kann der ganze oder nur ein Teil des Betriebs als Entsorgungsfachbetrieb gelten (Umfang). Ein Betrieb darf sich nicht Entsorgungsfachbetrieb nennen oder ein Überwachungszeichen führen, wenn er das Überwachungszertifikat nicht besitzt (Verwendungsverbot).
Folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten sind zertifizierbar:
- Sammeln
- Befördern
- Handeln
- Makeln
- Lagern
- Behandeln
- Verwerten
- Beseitigen
Im Rahmen jährlicher Zertifizierungs-/Überwachungsaudits wird die erforderliche Umsetzung der Anforderungen nach der EfbV durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind wird das neue Zertifikat ausgestellt. Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von max. 18 Monaten, es wird aber mindestens alle 12 Monate ein Zertifizierungs-/ Überwachungsaudit durchgeführt.
Entsorgungsfachbetriebe müssen bzgl. der zertifizierten Tätigkeiten strenge Anforderungen erfüllen. Diese erstrecken sich auf
- eine klar festgelegte Betriebsorganisation hinsichtlich des Betriebsaufbaus und der Ablaufprozesse,
- die erforderliche technische und personelle Ausstattung,
- die Führung eines lückenlosen und rückverfolgbaren Betriebstagebuchs über alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten,
- einen ausreichenden Versicherungsschutz,
- die Existenz der erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen etc.,
- die Umsetzung und Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften, die die Tätigkeiten tangieren (z.B. Abfallrecht, Gewässerschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Transportrecht, Gefahrgutrecht, Arbeitsschutz etc.),
- die Beauftragung Dritter (Subunternehmer) und die Prüfung deren Zuverlässigkeit,
- die Zuverlässigkeit der Betriebsinhaber und der bestellten fachkundigen Leitungspersonen,
- die Fachkunde der bestellten fachkundigen Leitungspersonen (regelmäßiger Besuch von Fachkundelehrgängen),
die Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals (Einarbeitungen, Schulungen, Unterweisungen etc.).