Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Was ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb?

Der Begriff Entsorgungsfachbetrieb kurz auch EfB wird in § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) legaldefiniert. Die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe ergeben sich aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Nur besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetrieb werden (Anforderungen). Es kann der ganze oder nur ein Teil des Betriebs als Entsorgungsfachbetrieb gelten (Umfang). Ein Betrieb darf sich nicht Entsorgungsfachbetrieb nennen oder ein Überwachungszeichen führen, wenn er das Überwachungszertifikat nicht besitzt (Verwendungsverbot).

Folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten sind zertifizierbar:

  • Sammeln
  • Befördern
  • Handeln
  • Makeln
  • Lagern
  • Behandeln
  • Verwerten
  • Beseitigen

Im Rahmen jährlicher Zertifizierungs-/Überwachungsaudits wird die erforderliche Umsetzung der Anforderungen nach der EfbV durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind wird das neue Zertifikat ausgestellt. Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von max. 18 Monaten, es wird aber mindestens alle 12 Monate ein Zertifizierungs-/ Überwachungsaudit durchgeführt.

Entsorgungsfachbetriebe müssen bzgl. der zertifizierten Tätigkeiten strenge Anforderungen erfüllen. Diese erstrecken sich auf

  • eine klar festgelegte Betriebsorganisation hinsichtlich des Betriebsaufbaus und der Ablaufprozesse,
  • die erforderliche technische und personelle Ausstattung,
  • die Führung eines lückenlosen und rückverfolgbaren Betriebstagebuchs über alle abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten,
  • einen ausreichenden Versicherungsschutz,
  • die Existenz der erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen etc.,
  • die Umsetzung und Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften, die die Tätigkeiten tangieren (z.B. Abfallrecht, Gewässerschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Transportrecht, Gefahrgutrecht, Arbeitsschutz etc.),
  • die Beauftragung Dritter (Subunternehmer) und die Prüfung deren Zuverlässigkeit,
  • die Zuverlässigkeit der Betriebsinhaber und der bestellten fachkundigen Leitungspersonen,
  • die Fachkunde der bestellten fachkundigen Leitungspersonen (regelmäßiger Besuch von Fachkundelehrgängen),

die Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals (Einarbeitungen, Schulungen, Unterweisungen etc.).

Zurück

Copyright 2024. All Rights Reserved - Soneo GmbH & Co KG.

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Bitte wählen Sie Ihre gewünschte Einstellung!

Bitte beachten Sie, dass Sie den vollen Umfang der Website nur mit aktivierten Optionen benutzen können.