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Entsorgung
Sie haben Abfälle zu entsorgen? Egal ob Baustellenabfälle oder Gewerbe-/Industrieabfälle, wir finden den richtigen Entsorgungsweg.
Vorab beraten wir Sie gerne hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen zur Abfalleinstufung und Abfalltrennung. Bei Bedarf können wir Ihren Abfall auch fachgerecht beproben und eine entsprechende Deklarationsanalyse erstellen lassen.
Bei der Auswahl der Entsorgungsdienstleister achten wir als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb streng auf deren Zuverlässigkeit. Wir stellen für Sie sicher, dass alle beauftragen Dienstleister in der Entsorgungskette (Beförderer, Entsorgungsanlagen) die erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen haben. Nach Möglichkeit werden von uns ausschließlich ebenfalls zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt. Nur so erfüllen Sie als Abfallerzeuger Ihre Sorgfaltspflichten bei der Abfallentsorgung und Minimieren Ihre Haftung (abfallrechtliche Verantwortung).
Sämtliche Entsorgungsvorgänge werden in unserem Betriebstagebuch von der Anfallstelle bis zur Entsorgungsanlage lückenlos rückverfolgbar dokumentiert. Im Rahmen der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb wird unser Betriebstagebuch kontinuierlich durch dokumentierte Eigenüberwachungen und zusätzlich jährlich von einem sachverständigen Auditor überprüft.
Selbstverständlich erhalten Sie anschließend alle abfallrechtlich erforderlichen Nachweise/Belege zur ordnungsgemäßen Entsorgung Ihrer Abfälle und zur Erfüllung Ihrer Register- und Dokumentationspflichten (z.B. Entsorgungsnachweise/Begleit-/Übernahmescheine für gefährliche Abfälle gemäß NachwV oder die entsprechenden Erklärungen zur Abfallverwertung gemäß GewAbfV).
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Fragen und Antworten
Was versteht man unter Entsorgung?
- Entsorgungist der zentrale Teil der Abfallwirtschaft. Hierzu gehören zum Beispiel das Einsammeln und Befördern von Abfällen durch Müllabfuhr, Recyclingverfahren zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen zur Erzeugung von Energie oder die Ablagerung auf Mülldeponien.
- Seit dem Jahr 2005 setzt sich die Deutsche Umwelthilfe dafür ein, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Ziel ist es, die Schadstoffbelastung des Hausmülls zu verringern und durch ein hochwertiges Recyclingzu effektiven Stoffkreisläufen zu gelangen.
Was bedeutet Abfall zur Verwertung?
- „Abfall zur Verwertung“ bezeichnet Stoffe, die im Regelfall wiederverwertet werden können. Je sauberer ein Material von Fremdanhaftungen oder anderen Abfällen ist, desto hochwertiger ist seine Verwertungsmöglichkeit.
Abfallwirtschaft – Worum geht es?
- Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Sonstige Verwertung, Beseitigung: Nach diesem Grundsatz, der sogenannten Abfallhierarchie, wird heute in Deutschland mit Abfällen verfahren. Während es früher schlicht darum ging, Abfälle zu beseitigen, hat man inzwischen erkannt, dass Abfälle wertvolle Rohstoffe sind, die effektiv genutzt werden können, um natürliche Ressourcen zu schonen. Abfall vermeiden heißt, weniger Rohstoffe zu verbrauchen und Umweltbelastungen zu verringern. Abfall verwerten bedeutet, dass Rohstoffe und Energie in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Die deutsche Abfallwirtschaft als bedeutender Wirtschaftszweig stellt hochwertige Technologien zur Verfügung, um Abfall als Ressource effizient zu nutzen und verbleibende Restabfälle umweltverträglich zu beseitigen.
Was ist ein Entsorgungskonzept?
Entsorgungskonzept, Abfallwirtschaftskonzept, Konzept zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. In Deutschland verlangt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von Unternehmen die Entwicklung von Entsorgungskonzepten und die Wiederverwertung ihrer Abfälle. Das Entsorgungskonzept dient als internes Planungsinstrument und enthält Angaben über Art, Menge und Verbleib der Abfälle, Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung, insbesondere Angaben zur mangelnden Verwertbarkeit von Abfällen und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege für die Zukunft; bei Eigenentsorgern Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung sowie ihrer zeitlichen Abfolge, Darstellung des Verbleibs von Abfällen bei der Verwertung oder Beseitigung im Ausland.